Beitragsordnung

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

§2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Mitglieder und
    Fördermitglieder.
  2. Beschlossene Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden regelmäßig mit Beginn eines neuen
    Kalenderjahres für alle Mitglieder und Fördermitglieder gleichermaßen wirksam.

§3 Beitragshöhe

  1. Die Beitragshöhe für natürliche, ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10,- € jährlich, für
    Fördermitglieder (einschließlich juristischer Personen) mindestens 20,- € jährlich.
  2. Für minderjährige Mitglieder fällt kein Jahresbeitrag an.

§4 Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich durch Überweisung oder jährlichem Dauerauftrag. Bei Bedarf kann die Beitragszahlung auch in bar beim Vorstand erfolgen. Bei Barzahlung liegt die nachträgliche Beweislast grundsätzlich beim Mitglied.

§5 Säumnis

Im Säumnisfall wird das Mitglied an die Beitragszahlung erinnert. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher Erinnerung (in Textform) nicht oder gibt eine Erklärung ab, so kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds beschließen. Im Einvernehmen mit dem Vorstand kann das Mitglied mit der ausstehenden Beitragszahlung den sofortigen Austritt erklären.

§6 Beitragsbescheinigung

Nach Ablauf des Geschäftsjahres können die Mitglieder und Fördermitglieder auf Antrag eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge erhalten. Steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge werden dabei entsprechend gekennzeichnet.

§7 Gültigkeit

Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 5. August 2016 beschlossen und am 09. April 2022 geändert.

Version 1.2 / Stand 4.2022