Mitglied werden

§ 4
Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Lille Bodskov e.V. können ausschließlich aktive und ehemalige Jugendleiter der Dänemark-Maßnahmen des Landkreises Stade und der Maßnahmen und Projekte des Lille Bodskov e.V. werden.
(2) Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins uneigennützig unterstützen.
(3) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Erklärung des Beitritts gegenüber dem Vorstand.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende.
(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören.